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Ein Mann berechnet etwas auf dem Taschenrechner und hat mehrere Dokumente vor sich liegen | © Caritas München und Oberbayern

Willkommen bei der Caritas
Schuldnerberatung im Caritas-Zentrum Bad Aibling

Die Schuldnerberatung im Caritas-Zentrum Bad Aibling

Wenn Sie durch Überschuldung in existenzielle Not geraten sind oder Ihnen eine solche Situation droht, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Lebenssituation zu stabilisieren und Ihre finanzielle Situation weitestgehend zu normalisieren.

Für Betriebe und soziale Einrichtungen bieten wir auch Präventionsarbeit sowie Multiplikatoren-Schulungen an.

 

Einmal im Monat finden Sie uns auch im  

 

Bürgerhaus Mangfalltreff in Kolbermoor
von-Bippen-Str. 21

83059 Kolbermoor

 

Persönliche Beratungen sind nur nach telefonischer Anmeldung möglich.

 

Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin:

- für Bad Aibling: 08031- 35040

- für Kolbermoor: 08031 203730

 

Haben Sie noch Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

Schuldnerberatung im Caritas-Zentrum Bad Aibling

Kirchzeile 17
83043 Bad Aibling


E-Mail: czbadaibling@​caritasmuenchen.org
Telefon: 08061 3504 0
Fax: 08061 3504 14

Ansprechpartner

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Birgit Noll-Rehm

Dipl. Sozialpädagoge (FH) Schuldnerberatung im Caritas-Zentrum Bad Aibling

Julia Roos

Dipl. Sozialpädagoge (FH) Schuldnerberatung im Caritas-Zentrum Bad Aibling

Downloads und weitere Informationen

256,9 KB
Schulungsangebot für MitarbeiterInnen sozialer Einrichtungen
256,9 KB
255,48 KB
Schulungsangebote für MitarbeiterInnen von Betrieben
255,48 KB

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Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Nein, wir beraten Sie kostenfrei.

Die Höhe oder Anzahl Ihrer Zahlungsverpflichtungen spielt keine Rolle. Das Angebot ist offen für alle Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Ja, alle unsere Schuldnerberatungsstellen sind auch geeignete Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und dürfen als solche P-Konto-Bescheinigungen erstellen (Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO über von der Pfändung nicht erfasste Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto).

Hierfür sind folgende Unterlagen relevant:

 

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde der Kinder / Eheurkunde
  • Bankkarte 
  • Kindergeldbescheid und Kontoauszug als Nachweis Kindergeldeingang
  • Nachweis Unterhaltszahlungen von mindestens 2 Monaten 

 

Bitte nehmen Sie grundsätzlich vorab Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob wir Ihnen helfen können oder, ob Sie für die Freigabe auf Ihrem P-Konto einen Antrag bei Gericht stellen müssen.

Es ist eine Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Sie dabei zu unterstützen, einen Weg raus aus den Schulden zu finden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Möglichkeit, aber es gibt auch oft Alternativen. Diese Klärung ist Teil der Beratung.